Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum

1.1. Indie Sites ist ein Produkt vonPersonalberatung GmbH

SkunkWerks GmbH
Anschrift:
Seefahrtsweg 153
Wien
1220 Österreich

E-Mail: info@skunkwerks.at
Geschäftsführung: Dave COTTLEHUBER
Steuernummer: ATU70126204
Import/Export Nummer EORI: ATEOS1000080576
Registernummer / Firmenbuch: 410811i
Registergericht / Handelsgericht: Wien, Österreich
Copyright SkunkWerks GmbH: 2020-2025

A. Allgemeine Informationen

1. Vertragsgrundlage

1.1. Alle Dienstleistungen der SkunkWerks GmbH, Naufahrtweg 153, Wien 1220, ein unter FN 410811i Handelsgericht eingetragenes österreichisches Unternehmen: Wien - im Folgenden "SkunkWerks" - werden ausschließlich auf der Grundlage (i) dieser Geschäftsbedingungen, (ii) der auf der Website von SkunkWerks veröffentlichten Informationen, und (iii) der hier aufgeführten zusätzlichen Geschäftsbedingungen (zusammenfassend das "Abkommen"), erbracht.
1.2. Kunden- oder einzelne Bundesländer sind nur gültig, wenn SkunkWerks sie schriftlich angenommen hat (§ 886 Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch - ABGB).
1.3. SkunkWerks kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Domain Registration Agreement, alle anderen Geschäftsbedingungen oder Preislisten jederzeit ändern. Änderungen werden per E-Mail oder, falls nicht, auf andere geeignete Weise mitgeteilt. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprechen, die Änderungen werden nicht zum Abkommen gehören. Änderungen der Datenschutzerklärung werden auf die Veröffentlichung angewendet.
1.4. Der Kunde muss die aktuellen Geschäftsbedingungen und alle relevanten Anlagen herunterladen und archivieren; SkunkWerks behält auf seiner Website eine aktuelle Version vor.
1,5. Der Kunde hat vollständige und korrekte Kontaktdaten im Benutzerkonto zu behalten. SkunkWerks kann diese Daten überprüfen und das Konto aussetzen, wenn Daten falsch oder unvollständig sind.
1.6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SkunkWerks alle rechtlich relevanten Mitteilungen per E-Mail abgibt und sich deshalb verpflichtet, die gespeicherte E-Mail-Adresse aktuell zu halten und regelmäßig zu überprüfen. SkunkWerks haftet nicht für ungelesene Nachrichten, die an diese Adresse gesendet werden.
1.7. Durch die Bestellung oder Durchführung von elektronischen Aktionen bestätigt der Kunde die ordnungsgemäße Befugnis, diese Bedingungen, die vertraglichen Bestimmungen, die Datenschutzerklärung und alle Domain-Registrierungsvereinbarungen vollständig zu handeln und zu akzeptieren.
1.8. Wenn der Kunde für einen Dritten bestellt, bleibt er alleiniger Vertragspartner von SkunkWerks und muss den Dritten an dieselben Verpflichtungen binden und diese Bedingungen entsprechend weiterleiten.

2. Vertragsgründung

2.1. Die Webseiten von SkunkWerks stellen eine Aufforderung zur Einreichung von vertraglichen Angeboten dar. Inhalte können sich ohne Ankündigung ändern. Ein Vertrag entsteht nur durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung von SkunkWerks oder durch Leistung des Dienstes. Allein die Nutzung der Website oder der Empfang einer automatischen Auftragsbestätigung bildet keinen Vertrag.
2.2. Wenn eine Bestellung nur teilweise erfüllt werden kann, akzeptiert der Kunde eine Teilleistung.
2.3. Der Gegenstand und der Umfang jedes Dienstes folgen den spezifischen Vereinbarungen.
2.4. Der Kunde überprüft die Bestellbestätigung von SkunkWerks unverzüglich und meldet etwaige Abweichungen unverzüglich.
2.5. Widerrufsrecht (Verbraucher): Nach § 11 Fern‐ und Auswärtsgeschäfte‐Gesetz (FAGG) können die österreichischen Verbraucher innerhalb von 14 Tagen außer für personalisierte Dienstleistungen oder Dienstleistungen, die - auf ausdrücklichem Antrag des Verbrauchers - während der Widerrufsfrist begonnen werden (§ 18 FAGG). Die Registrierung eines Domainnamens mit Kundenwunsch ist ein solcher personalisierter Service. Details sind in SkunkWerks's Withdrawal Information enthalten.

3. Domain- und Hosting-Dienste

3.1. Für die Nutzung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Registrierung oder Verwaltung von Domain-Namen gelten unsere Registrierungs- und Managementbedingungen für Domain-Namen (Domain Registration Agreement, siehe Provision C) zusätzlich sowie gegebenenfalls die Registrierungsanforderungen von ICANN und die jeweiligen Register, die als Teil der Vereinbarung gelten.
3.2. Für die Nutzung von Hosting- oder E-Mail-Diensten gelten die Hosting-Service-Bedingungen von SkunkWerks zusätzlich und gelten als Teil der Vereinbarung.

4. Dauer des Vertrages & Kündigung

4.1. Sofern nicht anders vereinbart, hat jede Dienstleistung eine Standardzeit von 12 Monaten.
Bauart Erneuerbare Regel Verordnungsfrist
Term ≥ 12 Monate Verlängerungen für 12 Monate 3 monate vor ablauf
Laufzeit < 12 Monate Erneuerungen durch seine Mindestfrist 1 monat vor ablauf
4.2. Dienste, die derzeit kostenlos angeboten werden, können jederzeit nach vorheriger Ankündigung eingestellt oder in kostenpflichtige Dienstleistungen umgewandelt werden; Kunden erhalten ein außergewöhnliches Kündigungsrecht.
4.3. Erneuerbare Erinnerungen und automatische Gebühren:

a. Plane ≥ 12 Monate: SkunkWerks wird eine Erneuerungserinnerung mindestens 30 Tage vor dem Erneuerungsdatum per E-Mail senden, wobei der Erneuerungspreis (falls geändert) angegeben und wie storniert werden soll.

b. Pläne < 12 Monate: Erinnerung wird 7 Tage vor der Erneuerung gesendet.

c. Die bei Mollie B.V. gespeicherte gewählte Zahlungsmethode des Kunden wird automatisch am Verlängerungstag abgebucht. Eine Quittung wird unmittelbar nach jeder erfolgreichen Gebühr per E-Mail verschickt.

4.4. Entweder Partei kann für Sache kündigen. Wichtige Gründe für SkunkWerks sind insbesondere, wenn der Kunde:

a. eine monatliche gebühr in verzug auf einem befristeten vertrag;

b. mehr als 20 kalendertage in verzug auf einem offenen vertrag;

c. schuldhaft gegen Vertragspflichten oder diese Bedingungen verstoßen;

d. die rechte dritter durch den dienst verletzt;

e. nach der Warnung, nicht rechtzeitig, um die Nutzung anzupassen, um die Bedingungen zu erfüllen; oder

f. schuldhaft oder fahrlässig verletzt registrierungsrichtlinien.

In solchen Fällen hat der Kunde alle Rechte auf den Service.

4.5. Nach vorzeitiger Kündigung wird keine Pro-rata-Rückerstattung gewährt, es sei denn, die Kündigung ergibt sich ausschließlich aus SkunkWerkss vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung. Die gleiche Regel gilt für Nebenleistungen und für Kündigungen aufgrund verbindlicher Streitbeilegungsentscheidungen.
L 347 vom 20.12.2013, S. 1). Kündigungshinweise müssen schriftlich erfolgen; für Verträge, die ab dem 25. Mai 2018 abgeschlossen sind, genügt das Textformular (E-Mail).

5. Preise und Steuern

5.1 Währung und MwSt

Alle Preise sind in Euro (EUR) angegeben.

  • EU B2B Reverse‐charge gilt, wenn eine gültige Mehrwertsteuer-ID zur Verfügung gestellt wird.
  • Die EU B2C VAT wird über den One‐Stop‐Shop (OSS) zum Mitgliedspreis des Kunden berechnet.
  • Außerhalb der EU-Preise sind netto; Importabgaben und -abgaben sind die Verantwortung des Kunden.

5.2 Veröffentlichung und Änderungen

Die Preise werden auf der SkunkWerks-Website veröffentlicht und können sich jederzeit ändern. Der beim Check-out auftretende Preis, die Erneuerungserinnerung (cl 4.3) oder zum Zeitpunkt der Bestellung eines Upgrades/downgrades ist der verbindliche Preis für diese Transaktion.

5.3 Zuschläge verboten

Über die Direktkosten von SkunkWerks hinaus wird kein Aufpreis für eine bestimmte Zahlungsmethode erhoben (§ 27 Zahlungsdienstegesetz 2018).

6. Zahlungsverarbeitung, Billing & Rückerstattungen

6.1 Prozessor

Alle Zahlungen werden von Mollie B.V. abgewickelt; Zahlungsdaten erreichen niemals SkunkWerks-Server.

6.2 Akzeptierte Methoden

Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal, iDEAL und andere Optionen beim Check-out angezeigt.

6.3 Recurring Debits & Zulassung

Der Kunde ermächtigt Mollie, die gewählte Methode automatisch in jedem Abrechnungsintervall abzurechnen, bis das Abo beendet ist.

6.4 Kostenlose Prüfungen

Falls angeboten, werden der Testtermin und die Limits bei sign‐up angezeigt. Sofern nicht vor Ablauf storniert, konvertiert der Plan automatisch zu zahlen und die erste Gebühr wird berechnet. SkunkWerks sendet eine Mahnung mindestens 48 Stunden vor der Konvertierung.

6.5 Upgrades / Downgrades

Upgrade: höhere Gebühr wird pro-rata für den Rest des aktuellen Zyklus berechnet; Downgrade: niedrigere Gebühr wird bei der nächsten Erneuerung wirksam; keine teilweise Rückerstattung der ungenutzten Prämienzeit.

6.6 Nichtverfügbare Zahlungen & Gebühren

Wenn ein Debit ausfällt, rettet Mollie über sieben Tage bis zu dreimal. Während die Summen noch ausstehende SkunkWerks den Service aussetzen können. Unaufgelöste Rückladungen können zu einer Beendigung der Ursache führen (cl 4).

6.7 Zins- und Sammelkosten

Gesetzliche Standard-Interess-Regeln gelten, sobald Mollie's Retry-Fenster verstreicht. Reminder- und Rückbuchungsgebühren werden von SkunkWerks nach Anmeldung von Mollie in Rechnung gestellt.

6.8 Rechnungen

PDF-Rechnungen werden im Dashboard bereitgestellt und per E-Mail verschickt.

6.9 Rückerstattungspolitik

Rückerstattungen werden nur gewährt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn ein verifizierter technischer Ausfall den Zugang verhindert; Anträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Transaktion gestellt werden.

7. Haftung

7.1. Der Kunde verteidigt, entschädigt und hält unschädliche SkunkWerks, seine Agenten, Partner, ICANN, das entsprechende Register und alle an der Dienstleistungserbringung beteiligten Personen aus allen Ansprüchen und Kosten, die sich aus der illegalen Nutzung des Dienstes, des registrierten Domainnamens oder gehosteten Inhalts ergeben. Der Kunde kann nachweisen, dass die Haftung nicht entstanden ist oder niedriger ist als behauptet.
7.2. Weder SkunkWerks noch die vorgenannten Parteien haften für direkte oder indirekte Verluste, die durch höhere Gewalt oder Umstände verursacht werden, die über die angemessene Kontrolle von SkunkWerks hinausgehen. SkunkWerks kann Dienste für die Dauer solcher Veranstaltungen verschieben oder begrenzen.
7.3. Haftungsbeschränkung:

• Bezahlte Dienstleistungen – nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; gekürzt gegen die Gebühr, die für den betreffenden Dienstzeitraum gezahlt wird.

• Freie Dienstleistungen - nur geringe Fahrlässigkeit; begrenzt auf EUR 25 pro Vorfall und EUR 100 insgesamt.

• In allen anderen Fällen haftet SkunkWerks nur für typische, vorhersehbare Schäden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

7.4. Der Kunde hält Passwörter geheim, benachrichtigt SkunkWerks von jeglichem Verstoß und haftet für alle Handlungen, die durch seine Anmeldeinformationen durchgeführt werden. SkunkWerks kann ein Konto aussetzen, wenn Missbrauch vermutet wird.
7,5. Erlaubt der Kunde die Nutzung durch Dritte oder Weiterveräußerungen, haften sie für ihre Verletzungen und entschädigen SkunkWerks vollständig.

8. Datenschutz

ANHANG. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist zur Durchführung des Abkommens erforderlich und erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzrecht. Details finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von SkunkWerks, die Teil dieser Geschäftsbedingungen ist.

9. Schlussbestimmungen

ANHANG. Änderungen, Ergänzungen oder Stornierungen müssen in Textform sein; mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
9.2. Für Geschäftskunden und Rechtspersonen und für Kunden ohne gewöhnlichen Aufenthalt in der EU, Wien, ist Österreich der exklusive Gerichts- und Leistungsort.
ANHANG. Das Abkommen unterliegt ausschließlich österreichischem Recht; das UN-Übereinkommen über Verträge zum internationalen Warenverkauf (CISG) gilt nicht.
ANHANG. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleibt der Rest in Kraft. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die die ursprüngliche wirtschaftliche Absicht am engsten widerspiegelt.

B. Zusätzliche / Divergente Bestimmungen für B2C Kunden

Thema B2C Regel (überwindet gegen B2B-Klausel)
Widerrufsrecht 14-Tages-Recht pro § 11 FAGG. Beginnt der Service während der Widerrufsfrist auf ausdrückliche Anfrage des Verbrauchers, zahlt der Kunde pro-rata für die verwendeten Tage.
Kostenlose Versuche SkunkWerks muss eine ausdrückliche Zustimmung erhalten, um die Widerrufsfrist zu beenden, wenn der bezahlte Service beginnt.
Auto‐Renewing Reminder Reminder gesendet 7 Tage (monatlich) oder 14 Tage (jährlich) vor der Erneuerung, mit einem Klick Stornierung.
Rückerstattungen nach Stornierung Bei Nichtkonformität gemäß der Richtlinie (EU) 2019/770 wird der nicht genutzte Teil vollständig zurückerstattet.
Gebühren für Zahlungsmethoden Kein Zuschlag über direkte Kosten (§ 27 Zivildienstgesetz - ZDG 2018).
Haftung Die gesetzliche Gewährleistung kann nicht eingeschränkt werden; der Verbraucher behält Preis- oder Kündigungsrechte für Nichtkonformität vor.
Streitbeilegung Verbraucher können die Plattform EU Online Dispute Resolution (ODR) nutzen (Art. 14 ODR-Verordnung).

C. Domain Registration Agreement Provision

1. Allgemeines

1.1. SkunkWerks (nachfolgend "der Kanzler") fungiert als akkreditierter Kanzler und/oder Wiederverkäufer. Bei der Bereitstellung von Registrierungs- und Managementdiensten vermittelt er zwischen dem Kunden und den entsprechenden Registern.
1.2. Der Kanzler fungiert als Akkreditierung des Kanzlers und/oder Wiederverkäufers. Bei der Bereitstellung von Registrierungs- und Managementdiensten vermittelt der Registrar lediglich zwischen dem Kunden und den entsprechenden Domainnamen-Registern. Der Kanzler hat keine Kontrolle über die Verfügbarkeit eines Domainnamens oder das Fehlen von Drittrechten und gibt daher keine Garantie.
1.3. Top-Level-Domains ("TLDs") werden von verschiedenen nationalen oder privaten Organisationen ("Registries") unter der Koordination von ICANN verwaltet. Jedes Register und ICANN halten eigene Registrierungsbedingungen, Richtlinien und Streitbeilegungsverfahren ("Policies") aufrecht. Durch die Anforderung einer Domain-Aktion bestätigt der Kunde das Wissen und die Annahme der geltenden Richtlinien, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Aktuelle Versionen sind auf der Website des Registrars verlinkt.
1.4. Richtlinien und gesetzliche Anforderungen können sich ändern. Der Registrar wird Materialänderungen in einem Newsletter oder vergleichbarer elektronischer Mitteilung hervorheben. Der Kunde verpflichtet sich, informiert zu bleiben und entweder neue Regeln einzuhalten oder die betroffenen Domainnamen zu löschen.
1,5. Eine Domain kann ausgesetzt, gelöscht oder übertragen werden, wenn dies durch ICANN, das Register oder verbindliche Rechts- oder Schiedsentscheidung erforderlich ist. Der Kunde stimmt solchen Maßnahmen ausdrücklich zu, wenn sie Registrierungsfehler korrigieren, Streitigkeiten lösen oder Rechtsverletzungen beheben.
1.6. Wenn der Kanzler seine Akkreditierung verliert oder eine TLD nicht mehr verwalten kann, kann er diese Vereinbarung mit 14 Tagen Kündigung bis zum Monatsende außerordentlich kündigen. Als benannter Agent ist der Registrar ermächtigt, alle Transaktion durchzuführen, die erforderlich ist, um eine fortgesetzte Domain-Administration zu gewährleisten, einschließlich der Übertragung auf einen anderen der Registrar.

2. Registrierung und Übertragung von Domainnamen

2.1. Durch die Einreichung einer Domain-Registrierungs- oder Transferanfrage ermächtigt der Kunde den Registrar, alle relevanten Daten an das Register zu übermitteln und Fehler zu korrigieren. Der Kanzler kann jegliche Anfrage ohne Angabe von Gründen ablehnen (§ 915 ABGB).
2.2. Der Kunde garantiert, dass die angeforderte Domain und deren Nutzung (a) die Rechte Dritter nicht verletzen, (b) rechtmäßig sind, (c) gute Moral einhalten, (d) die Registry Policies einhalten und (e) von der ordnungsgemäßen Behörde verlangt werden. Der Kanzler ist nicht verpflichtet, diese Zusicherungen zu überprüfen.
2.3. In der Regel werden Domains auf einer "first‐come, first‐served"-Basis vergeben. Der Kanzler gibt keine Gewähr für die Zuweisung. Die Anmeldebedingungen reichen je nach TLD von einem bis zehn Jahren.
2.4. Eine Transferanfrage bestätigt die Autorität des Kunden über die Domain. Der Kunde muss die Whois-Daten und die korrekten Ungenauigkeiten unverzüglich überprüfen (§ 18 EKG).
2.5. Internationalisierte Domain Names (IDNs) und neue gTLDs können technischen oder politischen Änderungen unterliegen. Der Kanzler kann nicht garantieren, dass seine weitere Funktionsfähigkeit weitergeht.
2.6. Der Kunde fordert ausdrücklich sofortige Leistungen (§ 10 Fern‐ und Auswärtsgeschäfte‐Gesetz (FAGG). Da Domain-Dienste angepasst werden, ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 18 Abs. 1 4 FAGG) ausgeschlossen.

3. Premium und Aftermarket Domain Names

3.1. Register können bestimmte Namen als "Premium" klassifizieren. Besondere Gebühren gelten für die Registrierung, Erneuerung oder Übertragung und übergeordnete Standardpreise. Falsche Gebührenanzeigen berechtigen den Registrar, die Transaktions- und Rückerstattungsgebühren zurückzuweisen oder zu erhalten, wenn der Kunde den Unterschied bezahlt. Der Kanzler informiert den Kunden, wenn sich der Status einer Domain auf Premium ändert.
3.2. Der Kanzler kann Nachkäufe erleichtern. Solche Domains sind bereits registriert. Der Abschluss hängt vom Transfererfolg und der Verkäuferbehörde ab. Der Kanzler kann erfolglose Bestellungen stornieren und zurückerstatten. Im Falle einer Zahlungsumkehr kann der Registrar das Eigentum an der Domain neu übertragen oder annehmen.

4. Domain Owner Data

4.1. Der Kunde muss genaue Registrierungsdaten gemäß den Anforderungen des Registers und des ICANN bereitstellen und pflegen, einschließlich:
  • name oder firma, postanschrift, e-mail und telefon;
  • namen und IPs von Namensservern;
  • einzelheiten der administrativen, technischen und abrechnungskontakte.
4.2. Die Bereitstellung falscher oder veralteter Daten kann zu einer Aussetzung oder Löschung ohne Rückerstattung führen (§ 1295 ABGB). Bei der Übermittlung von Daten Dritter bestätigt der Kunde die Einwilligung des Drittanbieters (Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)).

5. Verlängerung der Registrierung

5.1. Domains können für ein bis zehn Jahre innerhalb von Registerlimits erneuert werden. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag für 12 Monate, es sei denn, drei Monate vor Ablauf storniert. Es gelten Gebühren, die am Verlängerungstag gültig sind. Der Kanzler versucht, die gespeicherten Zahlungsmethoden 45 Tage vor Ablauf zu berechnen. Der Kunde trägt die Verantwortung für eine rechtzeitige Zahlung.

6. Beendigung des Managements

ANHANG. Werden die Verlängerungsgebühren nicht drei Tage vor Ablauf abgewickelt oder umgekehrt, verfallen die Rechte auf die Domain. Der Registrar kann abgelaufene Domains 14 Tage nach Ablauf deaktivieren, löschen oder monetisieren. Der Kanzler kann nach seinem Ermessen Nettoerlöse teilen; der Kunde hat hierzu keine Rechtsansprüche.
6.2. Die Übertragungen können in den Fällen, die durch das Register oder ICANN (z.B. innerhalb von 60 Tagen nach vorheriger Übertragung oder Änderung des Inhabers) zugelassen sind, verweigert werden.

7. Wiederherstellung und Reaktivierung von Domainnamen

7.1. Wenn das Register die Wiederherstellung gelöschter Domains bietet, kann der Registrar diesen Service ohne Garantie und gegen die zu diesem Zeitpunkt aufgeführten Gebühren (plus Erneuerung) bereitstellen. Reaktivierung von deaktivierten Domänen verursacht Reaktivierungs- und Erneuerungsgebühren.

8. Domain Disputing Policy

ANHANG. Disputes unterliegen den geltenden ICANN- oder Registry-Streitpolitiken (z.B. Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP), Uniform Rapid Suspension (URS). Der Kanzler wird die Entscheidungen des Verwaltungsgremiums anwenden, es sei denn, die Kundschaftsakten kommen innerhalb von zehn Tagen bei einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit an. Die Kanzlerinnen und Kanzler unterbreiten den Gerichten ihres Wohnsitzes und Wiens (§ 104 Jurisdiktionsnorm (JN).

9. Besondere Haftung

ANHANG. Der Kanzler haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt; bei Verträgen mit Verbrauchern wirkt sich dies nicht auf die gesetzliche Garantie aus (Gewährleistung, §§ 922 ff ABGB). Für kostenlose Dienstleistungen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf EUR 25 pro Vorfall und EUR 100 insgesamt begrenzt.